Gegendarstellung zur Ausstrahlung des Weltspiegelberichts vom 18.07.2021

21. Jul. 2021Betreuungsstellen, Bewerber*innen, Jugendämter

Am Sonntagabend, 18.7.2021, wurde im Weltspiegel ein Beitrag über Heime für Minderjährige aus Deutschland in Griechenland ausgestrahlt, in dessen Verlauf auch conneXX GmbH genannt wurde und Ausschnitte aus einem Interview mit dem Koordinator für Auslandsmaßnahmen bei conneXX GmbH, Herrn Christian Wolf, gezeigt wurden.

Hierzu möchte conneXX GmbH im Folgenden Stellung nehmen.

Die Filmaufzeichnungen und Befragungen in Griechenland sind ohne vorherige Ankündigung und ohne vorherige Rücksprache des Fernsehteams mit conneXX GmbH erfolgt.

Demzufolge wurde dem Filmteam untersagt, Filmaufnahmen der Projekte von conneXX GmbH oder der Mitarbeiter*innen vor Ort auszustrahlen.

Die im Fernsehbericht gezeigten Grundtücke, Immobilien und Personen stehen, bis auf Herrn Wolf und Frau Baira, in keinem Zusammenhang mit conneXX GmbH.

Es besteht keine Verbindung zwischen conneXX GmbH und dem im Fernsehbeitrag genannten weiteren Jugendhilfeträger aus Deutschland, der ebenfalls in der Region Evros tätig ist.

In Absprache mit dem Geschäftsführer von conneXX GmbH und Frau Baira, der Anwältin, mit der conneXX GmbH vor Ort zusammen arbeitet, hat Herr Wolf sich zu verschiedenen Fragen des Fernsehteams geäußert.

Die Aussagen von Herrn Wolf und Frau Baira wurden leider nur in Teilen wiedergegeben, die relevanten Aussagen der jeweiligen Interviews wurden nicht ausgestrahlt, sie wären für die offenbar gewollte negative Berichterstattung nicht passend gewesen.

Die Darstellung der Berichterstattung ist inhaltlich fehlerhaft und entscheidende Informationen werden den Zuschauern vorenthalten, auch hier kann davon ausgegangen werden, dass dies im Rahmen einer gewollt negativen Berichterstattung erfolgt ist.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine Genehmigung von Jugendhilfeprojekten im griechischen Recht bis vor Kurzem nicht vorgesehen war, eine Betriebserlaubnis, wie wir sie in Deutschland kennen, gab es bislang in Griechenland nicht.

In der Vergangenheit wurden beantragte Konsultationsverfahren durch die griechischen Behörden nicht bearbeitet.

Nachdem dann erstmals ein Antrag durch die zuständigen Behörden in Athen bearbeitet und mit dem Hinweis auf eine fehlende Genehmigung des Projektes, in dem der junge Mensch betreut wurde, abgelehnt worden ist, wurde Kontakt zu den lokalen Behörden in Alexandroupolis, diese Behörde ist vergleichbar mit einem Landratsamt in Deutschland, aufgenommen. Gemeinsam wurde nach einer Möglichkeit gesucht, um Jugendhilfeprojekte in Griechenland dem griechischen Recht entsprechend zu genehmigen und eine Betriebserlaubnis zu erteilen.

Das Projekt „Step Up“ hat in der Folge im Dezember 2020 die Betriebserlaubnis der Behörde in Alexandroupolis erhalten.

Somit ist nun die rechtliche Grundlage zur Bearbeitung und positiven Bescheidung der Konsultationsverfahren geschaffen, das erste mit dieser Rechtsgrundlage beantragte Konsultationsverfahren wird derzeit durch die zuständigen Behörden in Athen bearbeitet.

Die Betriebserlaubnis für das Projekt „Time Out“ wurde beantragt und wird derzeit durch die Behörde bearbeitet.

Unabhängig davon werden und wurden bereits in der Vergangenheit alle durch conneXX GmbH in Griechenland betreuten jungen Menschen sowohl bei der griechischen Jugend- und Sozialbehörde als auch bei den örtlich zuständigen Polizeibehörden ordnungsgemäß angemeldet.

Der Tenor der Berichterstattung, dass deutsche Jugendliche ohne Wissen der griechischen Behörden in Einrichtungen, die den griechischen Behörden unbekannt sind, betreut werden, entspricht in keiner Weise den Tatsachen und conneXX GmbH distanziert sich hiervon deutlich.

Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsführer von conneXX GmbH, Herr Michael Donarski, jederzeit gerne zur Verfügung.